Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fahrgast-AGB) und Erklärung zum Datenschutz

 

§ 1 Allgemeines; Gegenstand

Die folgenden AGB regeln die telefonische Taxivermittlung und die App-Nutzung im Rahmen der Taxivermittlung.
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Taxiunternehmen als Vermittlungsnehmer von Beförderungsaufträgen benannt werden, gelten für diese die gesetzlichen Regeln jeweils in ihrer neusten Fassung.
INN-TAXI ist eine Plattform der INN-TAXI GmbH & Co. KG. Die INN-TAXI GmbH & Co. KG, Chiemseestr. 6, 83022 Rosenheim, vermittelt Beförderungsanfragen in der Personen- und Sachbeförderung zwischen dem Fahrgast / den Fahrgästen (nachfolgend Kunde / Kunden genannt) und dem Taxi- Mietwagenunternehmer. Sofern AGB bzw. vertragliche Absprachen zwischen dem Kunden und dem Taxi- Mietwagenunternehmer bzw. Fahrer gelten (Beförderungsvertrag), werden diese hiermit ausdrücklich nicht geregelt.
Der Beförderungsvertrag kommt nur zwischen dem Unternehmer und dem Kunden zustande. Auch durch die Nutzung der INN-TAXI GmbH & Co. KG oder der Taxi.de-App kommt kein Vertrag über die Personenbeförderung zwischen der INN-TAXI GmbH & Co. KG und dem Kunden zustande. Es bleibt der der INN-TAXI GmbH & Co. KG überlassen, an welches Personenbeförderungsunternehmen die Anfrage vermittelt wird.
Die Abrechnung der Fahrt erfolgt demgemäß nur zwischen dem Unternehmer und dem Kunden.

2 § Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Es erfolgt eine Übertragung des Angebotes des Kunden an die angeschlossenen Fahrzeuge. Eine Erfolgsgarantie,, dass dadurch ein Beförderungsvertrag mit dem Unternehmer zustande kommt, nicht gewährleistet werden. Es wird demgemäß auch keine Garantie für die tatsächliche Ausführung einer angebotenen Tour / eines Fahrtwunsches übernommen.
Eine Garantie für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Vermittlungssysteme, inklusive der INN-TAXI GmbH & Co. KG oder der Taxi.de-App und für verfügbare Fahrzeuge zur Personenbeförderung kann nicht gegeben werden.
Die INN-TAXI GmbH & Co. KG stellt ein telefonisches Vermittlungssystem und eine kostenlose Software (Taxi.de-App) zur Vermittlung von freien Taxis oder Mietwagen angeschlossener Unternehmen an den Kunden bereit.
Die INN-TAXI GmbH & Co. KG vermittelt den Fahrtwunsch an das jeweilige angeschlossene Unternehmen. Sie bemüht sich um eine hohe Zuverlässigkeit der Vermittlungssysteme und ist für die Werbung und Vermittlung verantwortlich.
Pflichten, Leistungen und Rechte des Kunden:
Der Kunde ist verpflichtet, korrekte und der Wahrheit entsprechende Daten an die Die INN-TAXI GmbH & Co. KG zu übermitteln.
Bei Nutzung der INN-TAXI GmbH & Co. KG oder der Taxi.de-App gehört die Verwendung einer einwandfrei funktionierenden Internetanbindung zum Pflichtbereich des Kunden.
Bei der Auftragserteilung an INN-TAXI GmbH & Co. KG oder Taxi.de – App ist der Kunde verpflichtet, bei der Registrierung seinen Namen und seine Mobilfunknummer anzugeben.

§ 3 Kosten und Preise

Dem Kunden entstehen grundsätzlich keine Kosten für die Vermittlung durch die INN-TAXI GmbH & Co. KG. Hiervon gibt es zwei Ausnahmen:
Es kann zu einem tarifbedingten Zuschlag für Funkvermittlungen oder bei bargeldloser Zahlung kommen. Die Art und Höhe ergibt sich aus den jeweils geltenden lokalen Taxitarifen.
Die Kosten für den Internetzugang bzw. die Kosten der Telefonverbindung trägt der Kunde.
Wird eine Auftrag vor der Anfragevermittlung durch die INN-TAXI GmbH & Co. KG an den Unternehmer vom Kunden storniert, fallen keine Bestellgebühren oder Anfahrten an.

§ 4 Haftung

Die Haftung erfolgt grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet die die INN-TAXI GmbH & Co. KG jedoch nicht. Das gilt aber dann nicht, wenn die INN-TAXI GmbH & Co. KG fahrlässig ihre Pflichten fahrlässig verletzt. In diesem Fall ist die INN-TAXI GmbH & Co. KG zum Ersatz der typischerweise vorhersehbaren Schäden verpflichtet.
Bei einer schuldhaften Verletzung der Sorgfaltspflichten durch den Nutzer, siehe insbesondere § 2 b der AGB, ist dieser verpflichtet, der die INN-TAXI GmbH & Co. KG hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Es erfolgt eine Haftungsfreistellung gegenüber Dritten der die INN-TAXI GmbH & Co. KG durch den Kunden bei einem Rechtsverstoß des Kunden nach den oben genannten Maßstäben, insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Kunden gegen die unter § 2 b genannten Pflichten des Kunden.

§ 5 Datenschutz

Die INN-TAXI GmbH & Co. KG erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten (Name, Adressen, Rufnummer) ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz). Im Rahmen der Eigensicherung und zur Kontrolle der Ausbildung des Personals, können Telefonate aufgezeichnet werden. Der Kunde ist damit einverstanden. Die Löschung dieser Aufzeichnungen erfolgt nach maximal 90 Tagen automatisch.

Die Löschung der sonstigen Daten bei der INN-TAXI GmbH & Co. KG GmbH erfolgt spätestens 6 Monaten nach erfolgter Bezahlung der Fahrt.

§ 6 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten ist Rosenheim.

§ 7 Beendigung des Vertrages und Kündigung

Die Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Benutzer können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei missbräuchlicher Verwendung (dem Auslösen von Bestellungen ohne tatsächlichen Fahrtwunsch), von der Benutzung der Vermittlungssysteme inklusive der App ausgeschlossen werden. DieINN-TAXI GmbH & Co. KG wird den Kunden in diesem Fall über die Sperrung unterrichten. Die Benachrichtigung erfolgt telefonisch, per Mail oder über eine Systemnachricht der App.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

Nach oben scrollen