Um Sie bei der Genehmigung von Fahrten zum Arzt oder Behandlungen zu Unterstützen geben wir Ihnen hier einige Tipps.
Grundsätzliches
Alle Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden (Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen). Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag. Die Genehmigung müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen und dem Fahrer vorzeigen.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen
(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulanten Behandlungen im Krankenhaus)
Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis:
- Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor.
- Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich (gilt u.a. als Anwesenheitsbescheinigung)
- Der gesetzlicher Eigenanteil* muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden
- Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu bezahlen
Ambulante Operationen, Tagesklinik
- (Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)
- Ärztliche Verordnung jeder einzelnen Fahrt erforderlich
- Gesetzlicher Eigenanteil* bei der ersten und letzten Fahrt, muss im Taxi bar bezahlt werden
- Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse
Dialysepatienten
- Schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
- Ärztliche Verordnung erforderlich (Sammelscheine für mehrere Fahrten muss der Fahrgast beim Fahrer abgeben, wenn dieser voll ist
- Über den Eigenanteil erhalten Sie monatl. eine Rechnung durch die INN-TAXI GmbH & Co. KG. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.
Eine Barzahlung im Taxi oder Mietwagen ist nicht notwendig! - Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu bezahlen (bitte informieren Sie unser Büro, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben).
Fahrten zu stationären Behandlungen
Werden von den Kostenträger nach Abzug des gesetzlichen Eigenanteils übernommen.