Stellenangebote

Flexible Arbeitsplätze

Wir suchen Sie, durch unseren 24 Stündigen-Service ergeben sich viele Möglichkeiten für Sie die passende Beschäftigungszeiten zu finden.

Bei uns Erhalten Sie eine abwechslungsreiche, verantwortungsvolle Tätigkeit im Dienstleistungsbereich?
Voraussetzung ist Freude am Umgang mit Menschen, die Fähigkeit, mit unseren Fahrgästen zu kommunizieren, ein gepflegtes Äußeres und einen höflichen Umgang.

MiniJob

Sie sind Rentner, Hausfrau oder wollen neben Ihrer Festanstellung noch etwas dazu verdienen, dann können Sie aus Geringverdiener bis 450,00 € unter den gesetzlichen Voraussetzungen Steuerfrei dazu verdienen.

Festanstellung oder Teilzeitanstellungen

Viele der uns angeschlossenen Personenbeförderer können Ihnen einen sicheren und komfortablen mobilen Arbeitsplatz als Festeinstellung oder Teilzeit anbieten.
Ihr Verdienst richtet sich nach Ihrem Einsatz und Ihrem Erfolg.

Sie benötigen als Voraussetzung für eine Anstellung eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Sollten Sie den Personenbeförderungsschein noch nicht besitzen, können wir Sie bei der Ausbildung unterstützen.
Melden Sie sich telefonisch unter folgender Nummer: 08031 2309 100 bei uns.

Sie möchten in Rosenheim oder Umgebung als Personenbeförderer/in arbeiten?

Um als Personenbeförderer/in oder Taxifahrer/in tätig zu sein, benötigen Sie einen Führerschein zur Personenbeförderung. (Im Fachjargon auch P-Schein mit einer Ortskenntnisprüfung). Diesen können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde beantragen.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Rosenheim haben, ist die Führerscheinstelle der Stadt Rosenheim in der Westerndorferstr. 88 in 83024 Rosenheim unter der Tel – Nr.: 08031 361337 zuständig.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Rosenheim haben, ist die Führerscheinstelle des Landratsamtes Rosenheim in der Wittelsbacherstr. 53 in 83022 Rosenheim unter der Tel – Nr.: 08031 3929003 zuständig.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen.

  • das 21. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens zwei Jahren über einen Führerschein der Klasse B oder höher verfügen.
  • Nachweis der Eignung, durch ein polizeiliches Führungszeugnis, welches Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung durch ein betriebsärztliches Attest (Adressen können Sie bei uns erfragen)
  • Nachweis der Ortskenntnisse für Stadt und Landkreis Rosenheim bei den oben genannten Behörden
  • Zur Vorbereitung auf die Prüfung bieten wir Kurse an. Weitere Informationen und Antworten auf Ihre Fragen erhalten unter der Rufnummer: 08031 2309 100.
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